Entrümpelung

Immer mehr Menschen nutzen Angebote für SelfStorage. Die Möglichkeit der vorübergehenden oder dauerhaften externen Lagerung von Eigentum hat viele Anwendungsmöglichkeiten. Dazu gehört die Entrümpelung von Zimmern, Wohnungen und sogar von kompletten Häusern. SelfStorage ersetzt dabei aufwändigere und kostspieligere Möglichkeiten, Umzugskartons, Mobiliar und Hausrat unterzubringen.

Einsatzbereiche

SelfStorage bei der Entrümpelung bietet Mietern sowie Wohnungs- und Hausbesitzern eine Gelegenheit, Räumlichkeiten kurzfristig und bei Bedarf komplett zu räumen. Die Notwendigkeit ist oft bei Umbau-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten gegeben. Auch wenn Teile einer Wohnung oder eines Hauses vorübergehend auf andere Weise genutzt werden sollen, bietet sich SelfStorage als Lösung an.

Typische Beispiele sind die vorübergehende Aufnahme von Verwandten oder Freunden auf Wohnungssuche. Bei Freiberuflern und Selbstständigen kann auch kurzfristig aus beruflichen Gründen ein erhöhter Platzbedarf bestehen, der eine Entrümpelung notwendig macht. Auch für den Verkauf vorgesehene Objekte lassen sich im SelfStorage zwischenlagern.

Daneben lässt sich die externe Lagerung auch nutzen, um durch eine Entrümpelung dauerhaft Platz in Wohnungen und Häusern zu schaffen. Diese Möglichkeit wird gerne von Sammlern ergriffen, die für umfangreiche Bestände, zum Beispiel von Büchern, zuhause nicht mehr genügend Raum zur Verfügung haben.

Größen

Die verfügbaren Größen der Mietboxen oder Räume im SelfStorage reichen von 1 m³ bis zu 30 m³, 50 m³ oder noch größeren Lagerkapazitäten. Bei optimaler Packweise kann für eine Einraumwohnung ein Platzbedarf von 9 m³ veranschlagt werden und bei einer Zweiraumwohnung ein Platzbedarf von 15 m³. Bei größeren Wohnungen gilt ein zusätzlicher Platzbedarf von 2 m³ je Zimmer. Diese Angaben beziehen sich auf eine typische Möblierung und eine vollständige Leerung der Räume.

Versicherung

Wer sein bei der Entrümpelung ausgelagertes Eigentum versichern möchte, kann dies in vielen Fällen über seine Hausratversicherung tun. Hier gelten in der Regel recht enge zeitliche Begrenzungen. Als Alternative ist auch eine Versicherung speziell für den angemieteten Lagerplatz möglich. Die Betreiber der Einrichtungen bieten den Versicherungsabschluss häufig in den eigenen Filialen an. Bei einigen Anbietern besteht sogar Versicherungspflicht, sodass die Anmietung von Lagerplatz für die Entrümpelung ohne Versicherung nicht möglich ist.

Vorteile

SelfStorage bietet sich immer dann während einer Entrümpelung an, wenn das Eigentum vorübergehend aus Platzgründen stört oder grundsätzlich ausgelagert, aber nicht endgültig entsorgt werden soll. Der Kunde seriöser Anbieter hat die Gewissheit, dass die gelagerten Kartons, Einrichtungsgegenstände und sonstiges Eigentum beim SelfStorage mit sehr guten Sicherheitsvorkehrungen geschützt sind. Zu einbruchssicheren Türen mit modernen Sicherheitsschlössern kommen in der Regel Videoüberwachungen des Geländes und zusätzlich manchmal auch ausgebildetes Sicherheitspersonal.

Zugleich ist Flexibilität sichergestellt. Typischerweise hat der Mieter eines Raumes oder einer Box in SelfStorage-Einrichtungen 24 Stunden am Tag ungehinderten Zugang. Anderenfalls werden regelmäßige Öffnungszeiten angeboten. Handelt es sich beim eingelagerten Eigentum um Objekte privater oder sensibler Natur, ist SelfStorage ebenfalls vorteilhaft. Die Einlagerung findet diskret statt.

Die zunehmende Verbreitung von SelfStorage-Angeboten macht eine Einlagerung nahe der eigenen Wohnung oder des Hauses möglich. Das gilt insbesondere für Menschen, die in mittelgroßen bis großen Städten wohnen. Hier besteht in der Regel die Möglichkeit, aus einer Vielzahl seriöser Anbieter die individuell beste Lösung auszuwählen.

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