Garage für Auto
Inhaltsverzeichnis
Einsatzbereiche
SelfStorage als Garage für das Auto ist in einer Vielzahl verschiedener Situationen möglich. DIe folgende Übersicht zeigt fünf gängige von vielen möglichen Beispielen:
- Der Fahrzeugbesitzer benötigt einen regelmäßigen Stellplatz nahe der Wohnadresse oder des Arbeitsplatzes. Parkplätze oder Parkhäuser stehen aber vor Ort nicht zur Verfügung.
- Der Fahrzeugbesitzer ist berufsbedingt regelmäßig abwesend und muss sein Auto am Wohnort zurücklassen. Er nutzt SelfStorage als sichere Lösung.
- Der Fahrzeugbesitzer hat ein sehr teures Auto oder wohnt in einem Gebiet, das von Vandalismus betroffen ist. Er wählt SelfStorage zum effektiven Schutz seines Fahrzeugs.
- Der Fahrzeugbesitzer erwirbt ein Zweitfahrzeug, hat aber nur Stellkapazitäten für ein einzelnes Auto.
- Der Fahrzeugbesitzer baut eine Garage und benötigt vorübergehend einen neuen Stellplatz für sein Auto.
- Der Fahrzeugbesitzer befindet sich vorübergehend mit seinem Auto in einer Stadt. Er möchte das Fahrzeug während seines Aufenthalts unterbringen.
Lagerung
Einige Anbieter stellen beim SelfStorage vom Autos auch zusätzliche Ausstattungen zur Verfügung, zum Beispiel einen Stromanschluss oder ungehinderten Zugang zu Reifenbefüllungsgeräten. Der Übergang vom reinen SelfStorage zu umfassenderen Lösungen mit Extras ist fließend. So können Angebote für die professionelle Fahrzeugpflege, ein Hol- und Bringdienst oder Instandhaltungsarbeiten das eigentliche SelfStorage optional ergänzen.
Vorteile
Für die Lagerung in einer gewöhnlichen Garage gelten gesetzliche Auflagen. Nur, was direkt zum Fahrzeug gehört, darf auch in einer Garage gelagert werden. Dazu zählen zum Beispiel Reifen, Putz- und Pflegemittel, Ersatzkanister oder Werkzeug und Ersatzteile für das Fahrzeug. Die Lagerung von Möbeln, Kisten, Kartons oder Booten ist in Garagen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Für Mieter kann die Zweckentfremdung der Garage auch zu Problemen mit dem Viermieter oder mit Nachbarn führen. In professionell betriebenen Mietlagern gelten keine vergleichbaren generellen Einschränkungen. Es ist im Normalfall möglich und rechtlich auch zulässig, zugleich ein Fahrzeug und ein Schlauchboot oder ein Fahrzeug und einige volle Umzugskartons in der Lagerbox abzustellen.