Lift / Aufzug
In großen, mehretagigen SelfStorage Einrichtungen kann ein Lift für die notwendige Erschließung der einzelnen Lagerräume sorgen. Statt mit sperrigen Objekten und schweren Möbeln Treppen zu erklimmen und enge Flure zu passieren, bringt ein Aufzug Mieter und/oder Lagerungsgegenstände bequem von A nach B.
Inhaltsverzeichnis
Arten
In kleineren Lagern mit Lagerboxen oder Schließfächern als Stauraum können Kleingüteraufzüge als Transportlift ausreichen. Dabei handelt es sich um maximal einen Meter große und einen Meter tiefe Aufzüge, in denen die Beförderung von Personen aus nachvollziehbaren Gründen (= zu geringe Größe) verboten ist. Die Maximalhöhe eines Kleingüteraufzugs beträgt 1,20 Meter. Je nach Ausführung kann ein solcher Aufzug bis zu 300 Kilogramm tragen und sich somit als hilfreiche Unterstützung bei der Lagereinrichtung erweisen. Größere Lastenaufzüge kommen in Frage, wenn die Lagerräume genügend Platz für umfangreiche Objekte wie Möbelstücke, Instrumente oder Sportgeräte erlauben und einen Transport derselbigen in eine höhere Etage bedingen.